Ausschreibung Rothenberglauf

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16. Nackenheimer Rothenberglauf am 21. April 2024

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NEU: Jetzt auch Teil des WINGERTSCUPs
Deine Laufserie in Rheinhessen

Lauftag:

 

Sonntag, 21. April 2024

Laufstrecke:

 

Landschaftlich schöne und sportlich anspruchsvolle Laufstrecke auf dem „Rotliegenden“, verläuft durch bekannte Nackenheimer Weinlagen.

Laufwettbewerbe:

 

 
21-km-Lauf/Halbmarathon (ab 16 Jahre)
10-km-Walken/Nordic Walken (ab 14 Jahre)
10-km-Lauf (ab 12 Jahre)
5-km-Lauf (ab 10 Jahre)
3-km-Lauf (ab 8 Jahre)
4x250-m-Bambini-Rundlauf (Grundschulkinder, 6-10 Jahre)

Weitere Details zum Streckenverlauf sind auf unserer Homepage zu finden.

Wingertscup:

 

NEU: Der Wingertscup umfasst fünf attraktive Läufe durch die Weinberge im wunderschönen Rheinhessen! Ab der Teilnahme an drei Läufen (Wettbewerbe 10-km-Lauf, 5-km-Lauf, 3-km-Lauf oder Walking) erhalten Sie eine Finisher-Medaille und ein Los für die Tombola mit attraktiven Gewinnen. Für jeden weiteren Lauf kommt ein weiteres Los für Sie dazu!

Für die drei Erstplatzierten (m/w) der Strecken 10 km, 5 km (U18 und jünger) und 3 km (U12 und jünger) gibt es Sonderpreise.

Weitere Details zum Wingertscup sind zu finden unter: www.wingertscup.de

Mit der Teilnahme am Wingertscup stimmen Sie der Übermittlung von Meldedaten und Ergebnissen an den Leichtathletik-Verband Rheinhessen e. V. zu.

Laufteilnahme:

 

Die Teilnahme ist als Einzelläufer*in/-walker*in möglich.

Für den Bambini-Rundlauf (Staffel) über 4x 250 m können sich bis zu vier Grundschulkinder pro Staffel anmelden. Die schnellsten Kinder werden hierbei nach vier Klassenstufen geehrt.

Laufanmeldung:

 

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über unsere Homepage. Anmeldungen in Papierform werden nicht mehr entgegengenommen, um die Laufveranstaltung nachhaltiger für Mensch und Umwelt zu gestalten.

Laufbeitrag:

 

 
13,00 Euro für Erwachsene (ab 18 Jahre)
5,00 Euro für Jugendliche und Schüler (bis 17 Jahre)
4,00 Euro für den Bambini-Rundlauf (Preis je Team)

Maßgeblich ist das Alter, das in dem Kalenderjahr erreicht wird, in dem die Veranstaltung stattfindet, und nicht das Alter zum Zeitpunkt der Veranstaltung.

Zahlungsweise:

 

Die Zahlung erfolgt mittels SEPA-Lastschrift von dem Bankkonto, das während des Online-Anmeldevorgangs angegeben wurde. Die Einzugsermächtigung wird während des Anmeldevorgangs erteilt.

Lauf-T-Shirt:

 

Für die ersten 50 eingehenden Anmeldungen (ausschließlich Altersgruppe „Erwachsene“ bzw. Vollzahler) besteht die Möglichkeit, während des Anmeldevorgangs ein exklusives Rothenberglauf-T-Shirt gegen einen vergünstigen Preis von 5,00 Euro zu erwerben.

Alle anderen Teilnehmenden können das Lauf-T-Shirt für 19,00 Euro kaufen (Kaufoption während des Online-Anmeldevorgangs). Die Bezahlung erfolgt hierbei ebenfalls mittels SEPA-Lastschrift im Rahmen des Einzugs des Laufbeitrags.

Meldeschluss:

 

Freitag, 19. April 2024, 23:59 Uhr

Nachmeldung:

 

Nach Meldeschluss können wir Anmeldungen zum Lauf noch bis 9:30 Uhr am Veranstaltungstag über unser Online-Formular annehmen.

Hierbei wird in jedem Fall eine zusätzliche Nachmeldegebühr unabhängig von Laufstrecke und Alter in Höhe von 5,00 Euro fällig.

Startunterlagen:

 

Ausgabe der Startunterlagen am Samstag vor der Veranstaltung von 17:00 bis 18:00 Uhr neben dem Essens- und Getränkestand:

Carl-Zuckmayer-Straße 15
55299 Nackenheim
(Hofeinfahrt, bitte Beschilderung beachten!)

Sowie am Veranstaltungstag von 8:30 Uhr bis 15 min vor dem Start des jeweiligen Laufwettbewerbs direkt am Start- bzw. Zielbereich (siehe Start- und Zielort).

Start- und Zielort:

 

 
Carl-Zuckmayer-Platz 1 (Am Rathaus)
55299 Nackenheim
 

Parkplätze:

 

 
An der Carl-Zuckmayer-Halle
Lörzweiler Straße 15
55299 Nackenheim
(ca. 500 m Fußweg zum Start)

Weitere Parkmöglichkeiten werden ggf. am Veranstaltungstag ausgewiesen.

Zeitmessung:

 

Wir messen mit dem professionellen Zeitmesssystem der Firma race result. Dafür erhalten die Teilnehmer einen Einweg-Chip, der in der Startnummer integriert ist. Aus diesem Grund können wir keine fremden Chips oder Transponder zulassen.

Um den ökologischen Fußabdruck unserer Laufveranstaltung zu verbessern, bitten wir alle Läufer*innen, ihre Startnummer mit integriertem Chip nach der Veranstaltung wieder zurückzugeben.

Gegen Vorlage der Startnummer beim Essens- und Getränkestand erhält jede*r Teilnehmer*in ein kostenloses Getränk!

Startzeiten:

 

 
Start 10:00 Uhr: 10-km-Walken/Nordic Walken
Start 10:15 Uhr: 21-km-Lauf/Halbmarathon
Start 10:30 Uhr: 5-km-Lauf
Start 10:45 Uhr: 10-km-Lauf
Start 12:45 Uhr: 3-km-Lauf
 
Start 13:30 Uhr: 4x250-m-Bambini-Rundlauf
(Anwesenheit ab 13:15 Uhr für Startvorbereitungen erwünscht)
 

Ergebnislisten:

 

Das Ergebnis ist direkt nach dem Zieleinlauf auf dem Ergebnisbildschirm neben dem Ziel einsehbar. Nach der Veranstaltung werden die Ergebnisse ebenfalls auf unserer Homepage veröffentlicht.

Siegerehrung:

 

Die Siegerehrung findet am Ziel vor dem Rathaus statt:

ca. 11:45 Uhr: 5-km-Lauf
ca. 12:00 Uhr: 10-km-Walken/Nordic Walken
ca. 12:15 Uhr: 10-km-Lauf
ca. 12:30 Uhr: 21-km-Lauf/Halbmarathon
ca. 13:15 Uhr: 3-km-Lauf
ca. 13:45 Uhr: 4x250-m-Bambini-Rundlauf

Die Siegerehrung und Verleihung der Preise sowie Urkunden für die ersten drei Platzierungen findet vor dem Nackenheimer Rathaus statt. Alle Urkunden stehen auch im Internet zum Download zur Verfügung.

Verpflegung:

 

Unser Team am Essens- und Getränkestand verköstigt Sie gerne. Sie finden uns neben der Ausgabe der Startunterlagen:

Carl-Zuckmayer-Straße 15
55299 Nackenheim
(Hofeinfahrt, bitte Beschilderung beachten!)

Außerdem erhält jede*r Teilnehmer*in gegen Vorlage der Startnummer beim Essens- und Getränkestand ein kostenloses Getränk!

Umkleiden/Duschen/Toiletten:

 

Umkleiden und Duschen finden Sie in der Nähe des Essens- und Getränkestands. Wir bieten außerdem eine kostenlose Verwahrung von Taschen, Jacken und Wertgegenständen an. Bitte begeben Sie sich hierfür zum Essens- und Getränkestand und folgen Sie der dortigen Beschilderung oder sprechen Sie unsere Helfer*innen vor Ort an!

Öffentliche Toiletten befinden sich in der Nähe des Carl-Zuckmayer-Platzes an einem Spielplatz (ca. 200 m Entfernung, bitte Beschilderung beachten!).

Haftung:

 

Alle Teilnehmer*innen sind über den Versicherungsschutz des Leichtathletik-Verbands Rheinhessen e. V. abgesichert, ausgenommen Diebstahl. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden und Diebstahl jeglicher Art – auch nicht für in Verwahrung gegebene Gegenstände.

Teilnahmebedingungen:

 

Mit der Anmeldung werden die nachfolgenden Teilnahmebedingungen akzeptiert.

Zusätzliche Informationen:

 

Wir würden uns freuen, wenn alle Teilnehmer*innen und Zuschauer während und nach den Laufwettbewerben gemeinsam mit uns am Rathausplatz verweilen. Unser Essens- und Getränkestand versorgt Sie gerne mit verschiedenen Köstlichkeiten und Weinen aus der Region.

Im Anschluss an den Bambini-Rundlauf möchte sich die TuS 06 Nackenheim gerne vorstellen und ihre Sportangebote mit verschiedenen kleinen Auftritten präsentieren.

Fragen & Auskünfte:

 

 
Rothenberglauf-Orga-Team
 

Teilnahmebedingungen Rothenberglauf

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Rothenberglauf, Nackenheim

 

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

(1)        Der Rothenberglauf ist ein vom Deutschen Leichtathletik Verband (DLV) genehmigter Volkslauf und findet nach den Bestimmungen des DLV statt.

(2)        Diese Teilnahmebedingungen sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Organisator und Teilnehmer. Änderungen, die vom Organisator im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

 

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1)        Startberechtigt ist jeder, der das in der Ausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Bei der Walking-Disziplin ist der Einsatz von Nordic-Walking-Stöcken zulässig.

(2)        Organisatorische Maßnahmen gibt der Organisator den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Organisators und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Organisator berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Organisators abgegeben werden.

 

§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung

(1)        Die Anmeldung kann ausschließlich online mittels eines vom Organisator bereitgestellten Online-Formulars erfolgen.

(2)        Der Organisator behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat.

(3)        Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Organisator, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.

(4)        Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung, der vom Organisator zu vertreten ist, in Betracht.

(5)        Die Anmeldung zu einem Laufwettbewerb ist verbindlich. Nach Anmeldeschluss ist ein Wechsel des angemeldeten Laufwettbewerbes nicht möglich.

(6)        Als Grundschüler gelten alle Teilnehmer von 6 bis 10 Jahre, als Schüler von 11 bis 14 Jahre, als Jugendliche von 15 bis 17 Jahre und als Erwachsene ab 18 Jahre. Maßgeblich ist das Alter, das in dem Kalenderjahr erreicht wird, in dem die Veranstaltung stattfindet, und nicht das Alter zum Zeitpunkt der Veranstaltung.

 

§ 4 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung

(1)        Ist der Organisator in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(2)        Alle Teilnehmer sind über den Versicherungsschutz des Leichtathletik-Verbands Rheinhessen e. V abgesichert, ausgenommen Diebstahl. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art.

(3)        Der Organisator übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seine Teilnahme von seinem Gesundheitszustand abhängig zu machen und diese vorher ggf. von einem Arzt überprüfen zu lassen.

(4)        Der Organisator übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

 

§ 5 Datenerhebung und –verwertung

(1)        Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Die Weiterverwendung der Daten kann der Teilnehmer jederzeit widerrufen.

(2)        Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Organisator ohne Anspruch auf Vergütung oder sonstiger Ansprüche verbreitet und veröffentlicht werden. Hiergegen kann der Teilnehmer jederzeit widersprechen.

(3)        Die gemäß § 5 Ziff. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden durch einen kommerziellen Dritten (namentlich race result AG, Joseph-von-Fraunhofer-Str. 11, 76327 Pfinztal, Deutschland) zum Zweck der Online-Anmeldung, Zahlungsabwicklung und Darstellung von Starter- und Ergebnislisten verwendet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. Hiergegen kann der Teilnehmer jederzeit widersprechen.

(4)        Es werden Namen, Vornamen, Geburtsjahr, Verein, Startnummer und Ergebnisse (Platzierung, Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten, veranstaltungsbegleitenden Medien (z. B. Ergebnislisten im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein. Deren Verwendung kann der Teilnehmer jederzeit widerrufen.

(5)        Falls der Teilnehmer im Rahmen der Anmeldung aktiv seine Zustimmung zur Teilnahme am Wingertscup (durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens) gibt, stimmt er hiermit außerdem der Übermittlung der unter § 5 Ziff. 4 genannten personenbezogenen Daten an den Leichtathletik-Verband Rheinhessen e. V. (Rheinallee1, 55116 Mainz, Deutschland) zum Zweck der Ergebnisauswertung im Rahmen des Wingertscups zu. Weiterhin stimmt der Teilnehmer somit den Teilnahme-bedingungen beim Wingertscup (www.wingertscup.de) zu. Die Zustimmung zur Teilnahme am Wingertscup und der damit verbundenen Datenübermittlung kann der Teilnehmer jederzeit widerrufen.

(6)        Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf unserer Internetseite www.tus-nackenheim.de/Impressum zu finden.

 

§ 6 Natur und Landschaftsschutz

Da die Strecken durch Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete führen, dürfen sie von den Läufern während der Veranstaltung nicht verlassen werden. Außerdem darf kein Abfall auf den Strecken hinterlassen werden.