Satzung der TuS 06 Nackenheim
Eine Satzung regelt alle organisatorischen Angelegenheiten eines Vereins nach dem Vereinsrecht. Dies beinhaltet unter anderem die Definition des Zwecks des Vereins, die Struktur der Organe, Hauptversammlung und Ordnungen, aber auch die Rechte und Pflichten der Mitglieder. In der Satzung wird zudem geregelt, wie ein Mitglied dem Verein beitritt und ggf. auch austritt.
Die Satzung des TuS 06 Nackenheim mit Stand 2012 können Sie hier herunterladen: